Regelung: Folgen bei Fristüberschreitung: Fristen: Vorschriften
Wiederholungsprüfung nach nicht bestandener theoretischer oder praktischer Fahrprüfung In Härtefällen Ausnahme möglich 2 Wochen § 18 Abs. 1
Frühester Termin für die praktische Fahrprüfung vor Erreichen des Mindesalters In Härtefällen Ausnahme möglich 1 Monat § 17 Abs. 1
Registrierungspflicht der FE aus einem EU-Mitgliedstaat bei Wohnsitzbegründung im Inland Bußgeld 6 Monate 185 Tage § 29 Abs. 1
Erwerb der FE mit Wohnsitz (185 Tage) Vorher kein FE-Erwerb 6 Monate § 7 Abs. 1
Sperrfrist für Neuerteilung der FE nach Entzug Vorher kein FE-Erwerb 6 Monate § 4 StVG
Fahrberechtigung mit ausländischem Führerschein im Bundesgebiet mit inländ. Wohnsitz Beim Fahren von KFZ Straftat nach § 21 StVG 6 Monate § 4 Abs. 1 IntVO
Nac theoretischer Prüfung muß die praktische Fahrprüfung spätestens nach Jahresfrist bestanden sein Theoretische Prüfung muß wiederholt werden 12 Monate § 18 Abs. 2
Theoret. Prüfung muß spätestens nach Eingang des Prüfauftrages bestanden sein Rückgabe des Prüfauftrages an FE-Behörde 12 Monate § 22 Abs. 5
Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung / Gutachten Wiederholung der Untersuchung 12 Monate § 11 Abs. 2 Anlage 5
Gültigkeit der Sehtestbescheinigung oder des augenärztlichen Zeugnisses / Gutachten Wiederholung der Untersuchung / Sehtest 2 Jahre § 12 Abs. 7
Gültigkeit der Ausbildungsbescheinigung Neue Ausbildung erforderlich 2 Jahre §§ 16 Abs. 3, § 17 Abs. 5
Antragsfrist für die Verlängerung der FE-Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE Neue Ausbildung und Prüfung erforderlich 2 Jahre § 24 Abs. 2
Umschreibung einer Dienst-FE in eine “zivile” Fahrerlaubnis Neue Ausbildung und Prüfung erforderlich 2 Jahre § 26 Abs. 2
Gültigkeit der (bestandenen) praktischen Fahrprüfung bis zur Aushändigung des Führerscheins Ausbildung und komplette Fahrprüfung erforderlich 2 Jahre § 18 Abs. 2
Antragsfrist für Umschreibung einer ausländischen FE aus Drittstaat Ausbildung und komplette Fahrprüfung erforderlich 3 Jahre § 31 Abs. 2
Gültigkeit der FE-Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und FzF Fahren ohne Verl. Straftat nach § 21 StVG 5 Jahre §§ 23 Abs. 1, 48 Abs. 5